Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 01.06.2026
der Espido Food Trading - Kourosh Dowlatabadian und Ardalan Dowlatabadian GbR für den B2B-Online-Shop unter espidofood.de sowie für die mobilen Anwendungen Espido oder Espido Food Trading (iOS und Android)
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Espido Food Trading Kourosh Dowlatabadian und Ardalan Dowlatabadian GbR, Großer Kamp 11, 22885 Barsbüttel, Deutschland (nachfolgend „Verkäufer“, „wir“, „uns“) und ihren gewerblichen Kunden (nachfolgend „Käufer“, „Nutzer“, „Kunde“) im Zusammenhang mit:
· dem Online-Shop unter espidofood.de (nachfolgend „Shop“),
· den mobilen Anwendungen „Espido“ bzw. „Espido Food Trading“ für die Betriebssysteme iOS (Apple App Store) und Android (Google Play Store) (nachfolgend gemeinsam „Apps“ oder einzeln „App“),
sowie sämtlichen daraus resultierenden Lieferungen und Leistungen, insbesondere im Bereich Import, Export und Handel mit Lebensmitteln. Shop und Apps werden gemeinsam als „Plattform“ bezeichnet.
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter, B2B-Beschränkung
1.1 Die nachfolgenden AGB gelten ausschließlich für alle Bestellungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer über die Plattform. Sie gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Der Käufer versichert mit seiner Registrierung und mit jeder Bestellung, ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
1.2 Anbieter und Vertragspartner ist:
Espido Food Trading Kourosh Dowlatabadian und Ardalan Dowlatabadian GbR
Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Kourosh Dowlatabadian, Ardalan Dowlatabadian
Großer Kamp 11
22885 Barsbüttel
Deutschland
Telefon: +49 40 41466877
E-Mail: info@espidofood.de
1.3 Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige gleichartige Verträge mit demselben Käufer, ohne dass der Verkäufer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.
1.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine Bestätigung des Verkäufers in Textform maßgebend.
1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritts- oder Minderungserklärungen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
§ 2 Registrierung und manuelle Freischaltung
2.1 Die Plattform ist ausschließlich registrierten gewerblichen Nutzern zugänglich. Auf eine Registrierung oder Freischaltung besteht kein Anspruch. Der Verkäufer behält sich vor, eine Registrierungsanfrage abzulehnen; sachliche Gründe können auf Nachfrage mitgeteilt werden, soweit dem keine berechtigten Interessen oder gesetzlichen Vorgaben entgegenstehen.
2.2 Bei der Registrierung hat der Käufer wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen, insbesondere zu Firma, Rechtsform, Geschäftsanschrift, vertretungsberechtigten Personen, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, ggf. Handelsregistereintrag, Gewerbeerlaubnis, Lebensmittelunternehmer-Registrierung (sofern erforderlich) sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z. B. Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, USt-ID-Bestätigung des BZSt, Identitätsdokumente der vertretungsberechtigten Personen) vorzulegen.
2.3 Die Freischaltung des Käufers erfolgt nach manueller Prüfung durch den Verkäufer. Der Verkäufer ist berechtigt, weitere Nachweise zu verlangen, die Freischaltung zu beschränken (z. B. auf bestimmte Produktgruppen, Mengen, Zahlungsarten, Lieferländer) oder ganz zu verweigern. Maßgeblich sind insbesondere bonitäts-, geldwäsche-, lebensmittel- und außenwirtschaftsrechtliche Gesichtspunkte sowie die plausible Darstellung eines gewerblichen Bedarfs.
2.4 Der Käufer ist verpflichtet, seine bei der Registrierung gemachten Angaben während der gesamten Dauer der Geschäftsbeziehung aktuell zu halten und Änderungen unverzüglich im Kundenkonto oder gegenüber dem Verkäufer mitzuteilen.
2.5 Sperrung und Kündigung des Kundenkontos:
· (a) Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB, bei vorsätzlichen Falschangaben, bei begründetem Verdacht auf Betrug, Geldwäsche, Verstöße gegen Sanktions- oder Außenwirtschaftsvorschriften oder bei akuter Gefährdung der Lebensmittelsicherheit ist der Verkäufer berechtigt, das Kundenkonto mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Ankündigung zu sperren. Der Käufer wird über die Sperrung in Textform informiert.
· (b) Bei weniger schwerwiegenden Verstößen wird der Verkäufer den Käufer in Textform auf das beanstandete Verhalten hinweisen, eine angemessene Frist zur Stellungnahme oder Abhilfe (in der Regel mindestens sieben Kalendertage) setzen und das Konto erst nach erfolglosem Fristablauf sperren oder schließen.
· (c) Bereits abgeschlossene Verträge bleiben von einer Konto-Sperrung oder -Schließung unberührt; offene gegenseitige Leistungspflichten sind vertragsgemäß zu erfüllen.
· (d) Der Verkäufer kann das Kundenkonto unabhängig vom Vorliegen eines Verstoßes mit einer Frist von 30 Kalendertagen in Textform ordentlich kündigen. Das Recht des Käufers zur Kontolöschung nach § 5 dieser AGB bleibt unberührt.
§ 3 Authentifizierung mittels Einmalpasswort (E-Mail-OTP / SMS-OTP)
3.1 Zur Absicherung von Anmelde- und Bestellvorgängen setzt der Verkäufer Einmalpasswörter (One-Time-Passwords, „OTP“) per E-Mail und/oder SMS ein. Diese Verfahren dienen dem Schutz des Käufers vor unbefugtem Zugriff auf sein Kundenkonto sowie der Authentizitätsprüfung einzelner Vorgänge.
3.2 Der Käufer ist verpflichtet,
· (a) die für die OTP-Zustellung angegebenen Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer) stets aktuell zu halten und ausschließlich solche zu hinterlegen, die ausschließlich dem Käufer oder von ihm autorisierten Personen zugänglich sind;
· (b) sicherzustellen, dass nur vertretungsberechtigte oder ausdrücklich autorisierte Mitarbeiter Zugriff auf die OTP haben;
· (c) erhaltene OTP nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben und sie nach Verwendung zu vernichten bzw. zu löschen;
· (d) Endgeräte, auf denen OTP empfangen werden, durch angemessene technische Maßnahmen (z. B. Bildschirmsperre, aktuelle Sicherheitsupdates, Schutz vor Schadsoftware) zu sichern.
3.3 Der Käufer ist für sämtliche Bestellungen, Erklärungen und Handlungen, die über sein Kundenkonto oder unter Verwendung der ihm zugewiesenen Zugangsdaten und/oder OTP getätigt werden, verantwortlich, soweit ihm dies nach allgemeinen zivilrechtlichen Zurechnungsgrundsätzen (insbesondere Anscheins- und Duldungsvollmacht) zurechenbar ist.
3.4 Verlust, Diebstahl oder missbräuchliche Nutzung der Zugangsdaten, der hinterlegten E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer sind dem Verkäufer unverzüglich in Textform mitzuteilen. Der Verkäufer wird das betroffene Konto nach Erhalt einer solchen Mitteilung umgehend sperren. Bis zum Zugang dieser Mitteilung trägt der Käufer das Risiko missbräuchlicher Nutzung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
3.5 Der Verkäufer trägt die Kosten für die Zustellung von OTP per E-Mail oder Standard-SMS. Kosten, die durch eine Auslandsroaming-Nutzung oder durch besondere Tarife des Käufers entstehen, sind vom Käufer zu tragen.
§ 4 Nutzung der mobilen Apps (iOS und Android)
4.1 Lizenz und Nutzungsumfang. Der Verkäufer räumt dem Käufer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, jederzeit widerrufliches Recht ein, die Apps auf Endgeräten, die der Käufer besitzt oder kontrolliert, in der jeweils aktuellen Version zum vertragsgemäßen Zweck zu installieren und zu nutzen. Das Eigentum bzw. die Inhaberschaft an den Apps und allen damit verbundenen Schutzrechten verbleibt beim Verkäufer bzw. dessen Lizenzgebern.
4.2 Beschränkungen. Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften (insbesondere §§ 69d, 69e UrhG) etwas anderes erlauben, ist es dem Käufer untersagt:
· (a) die Apps oder Teile davon zu dekompilieren, zu disassemblieren, einem Reverse Engineering zu unterziehen oder zu versuchen, den Quellcode abzuleiten;
· (b) die Apps zu modifizieren, abgeleitete Werke zu erstellen oder die Apps in andere Software zu integrieren;
· (c) die Apps zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, weiterzulizenzieren oder anderweitig zu vertreiben;
· (d) Schutz-, Sicherheits- oder Zugriffskontrollmechanismen der Apps zu umgehen oder zu deaktivieren;
· (e) die Apps für rechtswidrige oder mit diesen AGB unvereinbare Zwecke zu nutzen.
4.3 App-Stores. Die Apps werden über den Apple App Store (Betreiber: Apple Inc.) und den Google Play Store (Betreiber: Google LLC bzw. Google Ireland Limited) (gemeinsam „App-Stores“) bereitgestellt. Für den Bezug und die Aktualisierung der Apps gelten zusätzlich die Nutzungsbedingungen des jeweiligen App-Stores. Diese AGB werden ausschließlich zwischen dem Käufer und dem Verkäufer geschlossen; die App-Store-Betreiber sind nicht Vertragspartner dieser AGB, mit Ausnahme der Sonderregelung in § 4.10 (Apple).
4.4 Updates. Der Verkäufer ist berechtigt, die Apps fortzuentwickeln, zu aktualisieren und ihre Funktionalität anzupassen. Updates können erforderlich sein, um Sicherheitslücken zu schließen, gesetzliche Vorgaben einzuhalten oder die Funktionsfähigkeit zu erhalten. Der Käufer ist verpflichtet, angebotene Sicherheitsupdates innerhalb angemessener Zeit zu installieren. Der Verkäufer kann den Betrieb älterer App-Versionen einstellen, wenn deren Weiterbetrieb aus technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht mehr verantwortbar ist.
4.5 Verfügbarkeit. Der Verkäufer bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Apps, kann eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit jedoch nicht zusichern. Wartungsarbeiten, technische Störungen, Ausfälle bei Internet- oder Mobilfunkanbietern, höhere Gewalt sowie Ereignisse auf Seiten der App-Stores können zu zeitweisen Einschränkungen führen. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 14.
4.6 Benachrichtigungen. Soweit die App Push-Benachrichtigungen anbietet, kann der Verkäufer dem Käufer solche senden, sofern der Käufer dem auf Geräte- oder Betriebssystem-Ebene zugestimmt hat; die Zustimmung kann jederzeit in den Einstellungen des Endgeräts oder der App widerrufen werden. Unabhängig davon kann der Verkäufer dem Käufer transaktionale Mitteilungen (z. B. Bestätigung des Bestelleingangs, Auftragsbestätigung, Lieferankündigung) per E-Mail und/oder als In-App-Benachrichtigung übermitteln, soweit dies zur Erfüllung vertraglicher Pflichten erforderlich ist. Einmalpasswörter (OTP) werden gemäß § 3 per E-Mail und/oder SMS zugestellt.
4.7 Datenverbrauch, Endgerät, Internetverbindung. Die Nutzung der Apps erfordert ein kompatibles Endgerät, ein aktuelles Betriebssystem und eine funktionierende Internetverbindung. Anfallende Kosten für Datenübertragung, Roaming und Endgerät trägt der Käufer. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Apps für veraltete Betriebssystem-Versionen oder nicht offiziell unterstützte Endgeräte (z. B. „gerootete“ oder „gejailbreakte“ Geräte) bereitzustellen oder zu unterstützen.
4.8 Drittanbieter-Dienste und Bibliotheken. Die Apps können Dienste, SDKs oder Schnittstellen Dritter einbinden (z. B. Versanddienstleister, Karten-, Analyse- oder Crash-Reporting-Dienste). Informationen über eingesetzte Drittanbieter-Dienste und die damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
4.9 Technische Sicherheit. Der Käufer wird angemessene Sicherheitsmaßnahmen treffen, um sein Endgerät, seine Zugangsdaten und seine OTP gegen unbefugten Zugriff zu schützen. Der Verkäufer setzt seinerseits angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ein, um die Apps gegen unbefugten Zugriff und Missbrauch zu schützen.
4.10 Besondere Bestimmungen für die iOS-App (Apple App Store).
· (a) Vertragsparteien. Diese AGB werden ausschließlich zwischen dem Käufer und dem Verkäufer geschlossen, nicht mit Apple Inc. („Apple“). Allein der Verkäufer – nicht Apple – ist verantwortlich für die iOS-App und ihre Inhalte.
· (b) Lizenzumfang. Die Lizenz für die iOS-App ist beschränkt auf eine nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der App auf einem Apple-Markenprodukt, das der Käufer besitzt oder kontrolliert, im Rahmen der „Usage Rules“ der Apple Media Services Terms and Conditions.
· (c) Wartung und Support. Der Verkäufer ist allein verantwortlich für die Erbringung etwaiger Wartungs- und Supportleistungen für die iOS-App. Apple hat keinerlei Verpflichtung zur Erbringung von Wartung oder Support.
· (d) Gewährleistung. Sollte die iOS-App nicht den geltenden Gewährleistungsanforderungen entsprechen, kann der Käufer Apple hierüber informieren; Apple wird in diesem Fall – sofern anwendbar – den Kaufpreis der iOS-App an den Käufer erstatten. Im gesetzlich zulässigen Höchstmaß trifft Apple keine sonstige Gewährleistungsverpflichtung. Etwaige Ansprüche und Verluste, die einer Nichteinhaltung von Gewährleistungen zuzurechnen sind, sind ausschließlich vom Verkäufer zu tragen.
· (e) Produktansprüche. Der Verkäufer – nicht Apple – ist verantwortlich für die Bearbeitung von Ansprüchen des Käufers oder Dritter im Zusammenhang mit der iOS-App oder dem Besitz und/oder der Nutzung der iOS-App, einschließlich Produkthaftungsansprüchen, Ansprüchen wegen Nichteinhaltung gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen sowie Ansprüchen aus Verbraucherschutz- oder vergleichbaren Vorschriften.
· (f) Schutzrechte Dritter. Im Falle des Vorwurfs eines Dritten, die iOS-App oder ihr Besitz und ihre Nutzung verletzten dessen geistige Eigentumsrechte, ist allein der Verkäufer – nicht Apple – verantwortlich für die Untersuchung, Verteidigung, Beilegung und Erledigung eines solchen Anspruchs.
· (g) Sanktions- und Außenwirtschaftsrecht. Der Käufer bestätigt, dass er sich nicht in einem Land aufhält, das einem Embargo der US-Regierung unterliegt oder von der US-Regierung als „Terrorism Supporting Country“ eingestuft wird, und dass er nicht auf einer einschlägigen US-Sanktionsliste geführt wird.
· (h) Drittbegünstigte. Apple und die Tochtergesellschaften von Apple sind Drittbegünstigte dieser AGB hinsichtlich der iOS-App. Mit der Annahme dieser AGB hat Apple das Recht (und es wird angenommen, dass Apple dieses Recht angenommen hat), diese AGB gegenüber dem Käufer als Drittbegünstigter in Bezug auf die iOS-App durchzusetzen.
4.11 Besondere Bestimmungen für die Android-App (Google Play Store).
· (a) Diese AGB werden ausschließlich zwischen dem Käufer und dem Verkäufer geschlossen, nicht mit Google LLC oder Google Ireland Limited („Google“). Allein der Verkäufer – nicht Google – ist verantwortlich für die Android-App und ihre Inhalte.
· (b) Ergänzend zu diesen AGB gelten die Nutzungsbedingungen von Google Play in der jeweils gültigen Fassung.
· (c) Wartung und Support für die Android-App liegen ausschließlich beim Verkäufer; Google trifft insoweit keine Verpflichtung.
§ 5 Kontolöschung und Beendigung des Kundenkontos
5.1 Kündigungsrecht des Käufers. Der Käufer kann sein Kundenkonto jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung kann erfolgen:
· (a) über die in den Apps und im Shop bereitgestellte Funktion „Konto löschen“ / „Account löschen“;
· (b) per E-Mail an info@espidofood.de unter Angabe der zur Identifizierung erforderlichen Daten; oder
· (c) postalisch an die in § 1.2 genannte Anschrift.
5.2 Auswirkungen der Kontolöschung. Mit Wirksamwerden der Kontolöschung wird der Zugang zum Kundenkonto deaktiviert. Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der gesetzlichen Vorgaben gelöscht, anonymisiert oder gesperrt. Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen (insbesondere nach Handels-, Steuer- und Lebensmittelrecht), werden die betreffenden Daten nicht gelöscht, sondern für die Dauer der Aufbewahrungsfrist gesperrt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht.
5.3 Laufende Verträge. Eine Kündigung des Kundenkontos beendet nicht automatisch bereits geschlossene Einzelverträge. Offene Lieferungen werden vertragsgemäß abgewickelt; offene Zahlungsverpflichtungen bleiben fällig. Der Käufer kann beantragen, dass der Verkäufer ihm die zur Vertragsabwicklung notwendigen Informationen über einen anderen Kanal (z. B. E-Mail) übermittelt.
5.4 Bestätigung. Der Verkäufer bestätigt den Eingang einer Löschungsanfrage in Textform und informiert den Käufer über den Vollzug der Löschung. Die Löschung erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist, in der Regel binnen 30 Kalendertagen.
5.5 Weitere Informationen zu Datenlöschung, Auskunfts-, Berichtigungs- und sonstigen Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Verkäufers, abrufbar unter espidofood.de.
§ 6 Angebote, Vertragsschluss, Vertragssprache
6.1 Sämtliche Angebote, Darstellungen und Preisangaben auf der Plattform sind freibleibend und unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung an den Käufer dar, ein verbindliches Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum), soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Artikelabbildungen, Maß-, Gewichts-, Inhaltsstoff- und sonstige Angaben sind, soweit nicht abweichend vereinbart, branchenübliche Näherungswerte. Handelsübliche Abweichungen sowie Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische bzw. produktionsbedingte Verbesserungen darstellen, bleiben vorbehalten, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertragsgemäßen Zweck nicht beeinträchtigen.
6.2 Mit dem Absenden einer Bestellung über die Plattform gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab. Eine automatisierte Zugangsbestätigung (Bestelleingangsbestätigung) per E-Mail oder Push-Benachrichtigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
6.3 Der Kaufvertrag kommt erst zustande durch:
· (a) eine ausdrückliche Auftragsbestätigung des Verkäufers in Textform,
· (b) die Auslieferung der Ware,
· (c) die Stellung einer Rechnung oder Proforma-Rechnung an den Käufer oder
· (d) die Aufforderung zur Vorauszahlung,
je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
6.4 Der Verkäufer ist berechtigt, das Angebot des Käufers innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang anzunehmen. Bestellungen, die nicht innerhalb dieser Frist angenommen werden, gelten als abgelehnt. Ein Anspruch auf Annahme der Bestellung besteht nicht.
6.5 Der Vertragstext wird vom Verkäufer gespeichert und dem Käufer auf Anforderung in Textform zur Verfügung gestellt.
6.6 Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen sind unverbindlich; im Zweifel ist die deutsche Fassung maßgeblich.
§ 7 Preise, Mindestbestellwert, Versand- und Verpackungskosten, Preisanpassung
7.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Plattform angegebenen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro, zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer und zzgl. Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten sowie zzgl. etwaiger Zölle, Abgaben und sonstiger öffentlicher Lasten, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
7.2 Der Verkäufer kann einen Mindestbestellwert festlegen. Bei Bestellungen unterhalb des Mindestbestellwerts ist der Verkäufer berechtigt, einen angemessenen Mindermengenzuschlag zu erheben oder die Annahme der Bestellung abzulehnen. Der Mindestbestellwert und etwaige Zuschläge werden auf der Plattform transparent ausgewiesen.
7.3 Die Versand-, Verpackungs- und Versicherungskosten sowie etwaige Kühl-, Gefahrgut- oder Sperrgutzuschläge werden im Bestellvorgang gesondert ausgewiesen oder gesondert in Rechnung gestellt. Bei Lieferungen ins Ausland können zusätzliche Gebühren (z. B. Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Steuern, Verbringungs- und Konformitätskosten) anfallen, die der Käufer trägt.
7.4 Preisanpassungsklausel. Erhöhen sich nach Vertragsschluss und vor Auslieferung wesentliche Kostenbestandteile (insbesondere Einkaufs-, Rohstoff-, Energie-, Verpackungs-, Transport-, Zoll-, Steuer- oder Lohnkosten) um mehr als 5 %, ist der Verkäufer berechtigt, die Preise in angemessenem Umfang an die geänderten Kostenfaktoren anzupassen. Maßgeblich ist die anteilige Berücksichtigung der jeweiligen Kostenposition am Gesamtpreis. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10 % steht dem Käufer ein Recht zum Rücktritt vom betroffenen Vertrag zu, das innerhalb von zehn Werktagen nach Mitteilung der Preisänderung in Textform auszuüben ist. Diese Regelung gilt nicht für Lieferungen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind.
7.5 Pfandbeträge für Mehrweg-Transportverpackungen (z. B. Paletten, Steigen, Boxen) werden gesondert ausgewiesen und sind unverzüglich nach Rücksendung der unbeschädigten Verpackung gutzuschreiben.
§ 8 Zahlung, Zahlungsfrist, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
8.1 Zahlung gegen Rechnung. Lieferungen werden gegen Rechnung abgerechnet. Der Käufer erhält die Rechnung in Textform, in der Regel per E-Mail im PDF-Format und/oder über das Kundenkonto in der App bzw. im Shop. Eine zusätzliche Papierrechnung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers versandt.
8.2 Zahlungsweise. Zahlungen erfolgen ausschließlich per SEPA-Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto des Verkäufers unter Angabe der Rechnungsnummer im Verwendungszweck. Andere Zahlungsmethoden – insbesondere SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, Barzahlung, Schecks, Wechsel sowie Zahlungen über elektronische Zahlungsdienstleister (z. B. PayPal, Klarna, Stripe, Apple Pay, Google Pay) – sind ausgeschlossen.
8.3 Zahlungsfrist. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sofern auf der Rechnung keine abweichende Frist genannt ist, beträgt die Zahlungsfrist 14 Kalendertage ab Rechnungsdatum. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang des Rechnungsbetrags auf dem in der Rechnung angegebenen Konto des Verkäufers, nicht die Veranlassung der Überweisung. Skonto wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt.
8.4 Verzug. Mit Ablauf der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist kommt der Käufer ohne weitere Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Unabhängig davon tritt Verzug spätestens 30 Kalendertage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein (§ 286 Abs. 3 BGB). Während des Verzugs ist die Geldschuld nach § 288 Abs. 2 BGB in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Verkäufer kann zusätzlich eine Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40 Euro verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens (insbesondere Mahnkosten, Inkasso-, Rechtsverfolgungs- und Rechtsanwaltskosten) bleibt ausdrücklich vorbehalten.
8.5 Verschlechterung der Vermögensverhältnisse / Unsicherheitseinrede. Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die nachvollziehbare Zweifel an der Bonität des Käufers begründen (z. B. Zahlungseinstellung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, eidesstattliche Versicherung, negative Auskünfte einer Wirtschaftsauskunftei, fortgesetzter Zahlungsverzug, Überschreitung eines beim Verkäufer geführten Kreditlimits), ist der Verkäufer berechtigt:
· (a) noch ausstehende Lieferungen ausnahmsweise nur gegen Vorauszahlung per Banküberweisung oder Sicherheitsleistung auszuführen;
· (b) eingeräumte Zahlungsziele zu verkürzen oder zu widerrufen;
· (c) sämtliche offenen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen; und/oder
· (d) nach Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten.
8.6 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht. Eine Aufrechnung des Käufers ist nur zulässig mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
8.7 Verrechnung. Zahlungen werden, unabhängig von Bestimmungen des Käufers, zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet (§ 367 BGB). Bei mehreren offenen Forderungen kann der Verkäufer die Tilgungsreihenfolge festlegen.
8.8 Erfüllung der Zahlung. Eine Zahlung gilt erst mit endgültiger, vorbehaltloser Gutschrift des Rechnungsbetrags auf dem Geschäftskonto des Verkäufers als bewirkt. Das Risiko etwaiger Verzögerungen im Banken- oder Zahlungsverkehr trägt der Käufer.
§ 9 Lieferung, Lieferzeit, Gefahrübergang, Teillieferungen, höhere Gewalt
9.1 Lieferungen erfolgen vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich informieren, falls eine bestellte Ware nicht oder nicht rechtzeitig verfügbar ist. Die Gegenleistung wird in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 14.
9.2 Vereinbarte Liefertermine und Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche, voraussichtliche Lieferzeitangaben.
9.3 Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der vollständigen Auftragsbestätigung, frühestens jedoch mit Eingang sämtlicher vom Käufer beizubringender Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie bei Vorkasse mit Eingang der vollständigen Zahlung beim Verkäufer.
9.4 Soweit nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Lieferung „EXW Großer Kamp 11, 22885 Barsbüttel“ (Incoterms® 2020). Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung, bei Teillieferungen sowie dann, wenn der Verkäufer ausnahmsweise weitere Leistungen (z. B. Transport, Versicherung) übernommen hat. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Käufers abgeschlossen.
9.5 Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat (insbesondere Nichtabnahme, Annahmeverzug, fehlende Mitwirkung, nicht erteilte Zahlungs- oder Importfreigaben), geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Lagerkosten in Höhe von 0,5 % des Nettowarenwerts pro angefangener Kalenderwoche, höchstens 5 % des Nettowarenwerts, kann der Verkäufer pauschal in Rechnung stellen. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind; dem Verkäufer bleibt der Nachweis höherer tatsächlicher Kosten vorbehalten.
9.6 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Käufer zumutbar sind. Sie können gesondert in Rechnung gestellt werden.
9.7 Höhere Gewalt. Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Hierzu zählen insbesondere – ohne abschließend zu sein – behördliche Anordnungen, Streik, Aussperrung, Energie-, Rohstoff- oder Verpackungsmaterialmangel, schwerwiegende Verkehrs- und Logistikstörungen, Pandemien und damit verbundene staatliche Maßnahmen, kriegerische Auseinandersetzungen, Terrorakte, Cyberangriffe, Sanktionen und Embargos, elementare Naturereignisse sowie der schuldlose Ausfall von Zulieferern. Bei solchen Ereignissen verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate an, sind beide Parteien zum Rücktritt vom betroffenen Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen der Verzögerung oder Nichterfüllung sind in solchen Fällen ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt (verlängert und erweitert)
10.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer Eigentum des Verkäufers („Vorbehaltsware“). Dies gilt auch für zukünftige, bedingte und befristete Forderungen sowie für Saldoforderungen aus einem Kontokorrentverhältnis (Kontokorrent- bzw. erweiterter Eigentumsvorbehalt).
10.2 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern, weiterzuverarbeiten oder zu vermischen. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder sonstige Verfügungen, die das Eigentum oder den künftigen Anspruch des Verkäufers gefährden, sind dem Käufer untersagt.
10.3 Verlängerter Eigentumsvorbehalt. Der Käufer tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen, die ihm aus einer Weiterveräußerung, Weiterverarbeitung oder einem sonstigen Rechtsgrund (insbesondere Versicherung, unerlaubte Handlung) in Bezug auf die Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer oder Dritte zustehen, in voller Höhe an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Käufer ist widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen für Rechnung des Verkäufers einzuziehen. Dieses Einzugsrecht erlischt, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder Zahlungseinstellung vorliegt. In diesen Fällen ist der Verkäufer berechtigt, die Abtretung den Abnehmern des Käufers offenzulegen und die Forderungen selbst einzuziehen.
10.4 Verarbeitung und Vermischung. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Sachen verarbeitet, verbunden oder vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsbetrag inkl. Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung.
10.5 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf abgetretene Forderungen (insbesondere durch Pfändung) hat der Käufer auf das Eigentum bzw. die Forderung des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich in Textform unter Übersendung aller für eine Intervention erforderlichen Unterlagen zu unterrichten. Kosten gerichtlicher oder außergerichtlicher Maßnahmen zum Schutz der Sicherungsrechte trägt der Käufer, soweit diese nicht vom Dritten zu erstatten sind.
10.6 Freigabeverpflichtung. Der Verkäufer ist verpflichtet, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert seiner Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
10.7 Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer nach erfolglosem Ablauf einer dem Käufer gesetzten angemessenen Frist zur Leistung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
§ 11 Lebensmittelrechtliche Bestimmungen, Beschaffenheit, Mindesthaltbarkeit, Rückverfolgbarkeit
11.1 Der Verkäufer liefert Lebensmittel, die den jeweils anwendbaren lebensmittelrechtlichen Vorschriften zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs entsprechen, insbesondere:
· VO (EG) Nr. 178/2002 (Basis-VO),
· VO (EG) Nr. 852/2004 und VO (EG) Nr. 853/2004 (Lebensmittelhygiene),
· VO (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV – Lebensmittelinformations-VO),
· VO (EU) 2017/625 (amtliche Kontrollen),
· Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB),
· soweit einschlägig: VO (EG) Nr. 1924/2006 (Health Claims), VO (EU) 2018/848 (Öko-VO), produktspezifische Verordnungen und nationale Sonderbestimmungen.
11.2 Die Beschaffenheit der Ware bestimmt sich ausschließlich nach der jeweiligen Produktbeschreibung auf der Plattform, dem Produktdatenblatt und/oder einer ausdrücklichen schriftlichen Spezifikation. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers oder Dritter stellen keine Beschaffenheitsangabe dar. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit, Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck oder bestimmte Marktanforderungen des Käufers (z. B. Reinheitsgrade, Zertifizierungen, Importanforderungen Drittländer, religiöse Schlachtungs- oder Verarbeitungsstandards) sind nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
11.3 Branchenübliche Abweichungen in Geruch, Geschmack, Farbe, Form, Gewicht, Größe, Sortierung, Erntequalität, Restfeuchte sowie Toleranzen bei Füllmengen, Stückgewichten und Verpackungseinheiten sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertragsgemäßen Zweck nicht beeinträchtigen.
11.4 Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) / Verbrauchsdatum. Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, garantiert der Verkäufer keine bestimmte Restlaufzeit des MHD oder Verbrauchsdatums. Der Käufer wird sich vor Bestellung über die handelsübliche Restlaufzeit der jeweiligen Produktkategorie informieren. Bei Aktions-, Sonderposten- oder Restposten-Ware kann eine verkürzte Restlaufzeit gegeben sein; dies wird auf der Plattform oder vor Vertragsschluss kenntlich gemacht.
11.5 Der Käufer ist als Lebensmittelunternehmer im Sinne des Art. 3 Nr. 3 VO (EG) Nr. 178/2002 selbst verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher lebensmittelrechtlicher Vorschriften ab Gefahrübergang, insbesondere für:
· (a) die Einhaltung der Kühlkette und der angegebenen Lagerbedingungen;
· (b) die ordnungsgemäße Lagerung, Sortierung, Behandlung und ggf. Weiterverarbeitung;
· (c) die ordnungsgemäße Kennzeichnung der Ware bei Weiterveräußerung an seine Abnehmer (insbesondere LMIV);
· (d) die Durchführung eines HACCP-konformen Eigenkontrollsystems;
· (e) die Pflicht zur Rückverfolgbarkeit gemäß Art. 18 VO (EG) Nr. 178/2002 („one step back – one step forward“);
· (f) die Mitwirkung an etwaigen Rückruf- und Rücknahmemaßnahmen.
11.6 Der Käufer wird den Verkäufer unverzüglich, in der Regel binnen 24 Stunden nach Kenntniserlangung, über jeden Verdacht oder jede Feststellung eines Mangels, eines Sicherheitsrisikos, eines amtlichen Beanstandungsvorgangs, einer Allergen- oder Fremdkörperproblematik, einer Verbraucherbeschwerde mit gesundheitlicher Relevanz oder einer öffentlichen Warnung in Bezug auf die gelieferte Ware in Textform informieren. Bei drohenden Rückrufmaßnahmen oder behördlichen Maßnahmen arbeiten die Parteien vertrauensvoll und unverzüglich zusammen.
11.7 Garantie. Eine Garantie im Rechtssinne (§ 443 BGB) übernimmt der Verkäufer nur dann, wenn diese ausdrücklich in Textform und unter Verwendung des Begriffs „Garantie“ abgegeben wurde.
11.8 Verstößt der Käufer schuldhaft gegen Pflichten aus diesem § 11 und entstehen dem Verkäufer hieraus Schäden, behördliche Maßnahmen, Bußgelder oder Imageschäden, ist der Käufer im gesetzlichen Rahmen zum Ersatz verpflichtet und stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer solchen Pflichtverletzung beruhen.
§ 12 Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB)
12.1 Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen, insbesondere auf:
· (a) Vollständigkeit, Identität und Menge,
· (b) erkennbare Mängel an der Verpackung,
· (c) Einhaltung der Temperatur- und Transportanforderungen (Kühlkette),
· (d) Frische, Aussehen, Geruch und sonstige offensichtliche Beschaffenheitsmerkmale,
· (e) Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatum und Chargen-/Loskennzeichnung.
12.2 Offenkundige Mängel sowie Transportschäden, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Erhalt der Ware, in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Entdeckung, in Textform anzuzeigen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Anzeige beim Verkäufer.
12.3 Mängelrügen sind unter Angabe von Rechnungs- bzw. Lieferscheinnummer, Chargen- bzw. Losnummer sowie einer nachvollziehbaren Beschreibung des Mangels einzureichen. Soweit möglich sind dem Verkäufer Foto- und/oder Videobelege sowie Temperaturprotokolle zu übermitteln. Die beanstandete Ware ist bis zur abschließenden Klärung sorgfältig und unter Aufrechterhaltung etwaiger Lagerbedingungen aufzubewahren und dem Verkäufer oder einem von ihm beauftragten Dritten zur Untersuchung zur Verfügung zu stellen.
12.4 Unterlässt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder rechtzeitige Rüge, ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen für die nicht oder nicht rechtzeitig gerügten Mängel ausgeschlossen (§ 377 HGB). Dies gilt nicht im Falle einer arglistig verschwiegenen Beschaffenheit oder einer übernommenen Garantie.
§ 13 Mängelansprüche / Gewährleistung
13.1 Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 12 dieser AGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
13.2 Ist die gelieferte Ware mangelhaft, kann der Verkäufer nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Das Recht des Verkäufers, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
13.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unzumutbar oder verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung berechtigt, kann der Käufer nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
13.4 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 14 dieser AGB.
13.5 Verjährung. Die Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein (1) Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht für:
· (a) Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
· (b) Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz;
· (c) Ansprüche aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten;
· (d) Ansprüche bei arglistig verschwiegenen Mängeln;
· (e) Ansprüche im Fall einer ausdrücklich übernommenen Garantie;
· (f) Fälle, in denen das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2, § 445b und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen zwingend vorschreibt.
13.6 Für Lebensmittel mit Verbrauchs- oder Mindesthaltbarkeitsdatum endet die Mängelhaftung spätestens mit Ablauf des angegebenen MHD bzw. Verbrauchsdatums, soweit der Mangel nicht bereits vor Ablauf gerügt wurde. Mängel, die auf einer nicht vertragsgemäßen Lagerung oder Behandlung durch den Käufer oder einen Dritten (insbesondere Unterbrechung der Kühlkette, Lagerung außerhalb der vorgesehenen Temperatur- und Feuchtebedingungen, Überlagerung, Umpackung, unsachgemäße Weiterverarbeitung) beruhen, sind keine Mängel im Sinne dieser Bestimmungen.
13.7 Lieferantenregress. Rückgriffsansprüche des Käufers nach §§ 445a, 478 BGB bestehen nur, soweit der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Der Käufer hat den Verkäufer im Falle eines drohenden Rückgriffs unverzüglich zu unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
§ 14 Haftung
14.1 Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden:
· (a) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
· (b) die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen;
· (c) aus arglistigem Verschweigen eines Mangels;
· (d) im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie;
· (e) nach dem Produkthaftungsgesetz.
14.2 Für Schäden, die auf einer einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf, haftet der Verkäufer der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
14.3 Im Übrigen ist die Haftung des Verkäufers für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist; insbesondere haftet der Verkäufer nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Image- oder Marktverluste sowie reine Vermögensschäden, soweit nicht aus der Verletzung einer Kardinalpflicht resultierend.
14.4 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie sonstigen Hilfspersonen des Verkäufers.
14.5 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
14.6 Soweit Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz nicht ausgeschlossen oder beschränkt sind, verjähren sie in der für Mängelansprüche geltenden Frist nach § 13.5 dieser AGB; im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 15 Außenhandel, Sanktionen, Zölle, Embargos
15.1 Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit der Ein-, Aus- und Wiederausfuhr der gelieferten Ware geltenden außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union, der Vereinten Nationen sowie ggf. weiterer einschlägiger Jurisdiktionen einzuhalten. Hierzu zählen insbesondere Embargo-, Sanktions- und Antiterrorismusvorschriften, Anti-Geldwäsche-Vorgaben sowie produktspezifische Ein- und Ausfuhrbestimmungen.
15.2 Der Käufer wird die gelieferte Ware weder direkt noch indirekt in Länder oder an Personen liefern, die mit Embargos, Sanktionen oder Beschränkungen belegt sind, soweit hierdurch geltendes Recht verletzt würde. Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen, Bußgeldern und Schäden frei, die diesem aus einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten durch den Käufer entstehen.
15.3 Sofern eine Ausfuhr einer Genehmigung bedarf, ist die Lieferung von der Erteilung dieser Genehmigung abhängig. Ein Anspruch auf Erteilung der Genehmigung besteht nicht. Verzögerungen oder Unmöglichkeit der Lieferung aufgrund fehlender oder verweigerter Genehmigungen oder aufgrund sonstiger außenwirtschaftsrechtlicher Beschränkungen begründen keine Schadensersatzansprüche des Käufers, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
15.4 Zölle, Einfuhrumsatzsteuern, sonstige Abgaben sowie sämtliche Kosten der Verzollung trägt, soweit nicht abweichend vereinbart, der Käufer. Die handelsübliche Auslegung erfolgt nach den Incoterms® 2020 in der jeweils vereinbarten Klausel.
15.5 Der Käufer ist verpflichtet, auf Anforderung des Verkäufers die für eine Endverbleibsprüfung („End Use Statement“) erforderlichen Angaben zu machen und entsprechende Erklärungen abzugeben.
§ 16 Geheimhaltung, Datenschutz
16.1 Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten, nicht offenkundigen Informationen technischer, kommerzieller, finanzieller oder organisatorischer Art der jeweils anderen Partei (insbesondere Preise, Konditionen, Kundenlisten, Lieferantenstrukturen, Rezepturen, Spezifikationen, Bezugsquellen) vertraulich zu behandeln, nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden und nicht ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht für die Dauer von drei (3) Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.
16.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die
· (a) nachweislich bereits vor der Mitteilung allgemein bekannt waren oder ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein bekannt geworden sind,
· (b) der empfangenden Partei nachweislich bereits vor der Mitteilung bekannt waren,
· (c) der empfangenden Partei von einem Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht mitgeteilt wurden,
· (d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher/gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind.
16.3 Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Käufers bzw. seiner Mitarbeiter erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Verkäufers, abrufbar unter espidofood.de sowie in den Apps.
§ 17 Abtretung, Vertragsübernahme
17.1 Eine Abtretung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Vertrag, einschließlich Forderungen gegen den Verkäufer, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verkäufers in Textform. § 354a HGB bleibt unberührt.
17.2 Der Verkäufer ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, soweit dies für den Käufer zumutbar ist und die Vertragserfüllung nicht gefährdet wird.
§ 18 Änderungen der AGB
18.1 Der Verkäufer behält sich vor, diese AGB anzupassen, soweit dies aufgrund von Änderungen der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, neuer technischer, organisatorischer oder regulatorischer Anforderungen, Änderungen der App-Store-Vorgaben oder zur Schließung von Regelungslücken erforderlich ist und die wesentlichen Grundlagen der Geschäftsbeziehung nicht zum Nachteil des Käufers verändert werden.
18.2 Änderungen werden dem Käufer mindestens vier (4) Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt (z. B. per E-Mail, In-App-Hinweis oder Push-Benachrichtigung). Widerspricht der Käufer nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Rechtsfolge wird der Käufer mit der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Käufer fristgerecht, ist der Verkäufer berechtigt, die laufende Geschäftsbeziehung mit angemessener Frist zu beenden; laufende Verträge bleiben unter Geltung der bisherigen AGB bestehen.
§ 19 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, anwendbares Recht
19.1 Anwendbares Recht. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.
19.2 Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist der Sitz des Verkäufers (Barsbüttel), sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
19.3 Erfüllungsort. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus der Geschäftsbeziehung ist, soweit nicht abweichend vereinbart, der Sitz des Verkäufers in Barsbüttel, Deutschland.
19.4 Textform. Mitteilungen und Erklärungen, die diese AGB oder einen einzelnen Vertrag betreffen, bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart oder gesetzlich strengere Formerfordernisse bestehen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
19.5 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.
19.6 Außergerichtliche Streitbeilegung. Eine außergerichtliche Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) findet nicht statt, da die Plattform ausschließlich gewerblichen Käufern offensteht.
Espido Food Trading - Kourosh Dowlatabadian und Ardalan Dowlatabadian GbR
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